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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

Der  Arbeitslohn

"Mein gutes Recht"

 

1. Das Wichtigste in Kürze: 

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von pünktlichen Arbeitslohn.


2. Mögliche Reaktion des Arbeitnehmers bei Nichtzahlung Teilzahlung bzw. Zuspätzahlung:

Sofern Ihr Arbeitgeber unpünktlich, zu wenig oder gar nicht zahlt, können und sollten Sie  unverzüglich Ihren Lohnanspruch mit anwaltlicher Hilfe -  notfalls gerichtlich mittels einer Lohnklage - gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen.

Lassen Sie sich nicht hinhalten und vertrauen Sie nicht leeren Versprechungen!

 

3. Mein Tipp für Arbeitnehmer: Warten Sie nicht zu lange auf Ihren vollständigen Lohn, da dieser bereits nach kurzer Zeit unwiderruflich verfallen kann. 

Sie sollten daher immer einen Anwalt zur Rate ziehen!  


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Fachanwalt für Arbeitsrecht

RECHTSANWALT

OLAF LAMOTTKE

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