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Kfz-Kaufrecht
Auto Kaufrecht Gewährleistungrechte
Autokaufrecht/Kaufvertragsrecht/Kaufrecht:
Nicht selten gibt es leider nach dem Kauf eines Neufahrzeugs oder eines Gebrauchtfahrzeugs (sei es ein PKW, ein Motorrad, ein Wohnmobil, ein Wohnwagen) Probleme. Schnell kann ein derartiger Kauf zu einer erheblichen Kostenfalle werden, wenn sich Mängel einstellen und teure Reparaturen notwendig sind. Es ist dann zu prüfen, welche Ansprüche dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen!
1. Aktuelle Urteile im Autokaufrecht
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil vom 17.10.2019 - 13 U 106/18 -
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Autohändler dazu verurteilt, ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW zurückzunehmen und den Kaufpreis plus Zinsen abzgl. einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Das Fahrzeug des Käufers hat sich bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens wegen der Abgasmanipulationen nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet, so dass es gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft war (ebenso BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 – VIII ZR 225/17 –; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2019, 13 U 144/17).
BGH Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15
Tritt an einem gekauften gebrauchten Pkw sporadisch kurze Zeit nach der Übergabe ein Mangel auf - hier blieb das Kupplungspedal nach Betätigung am Fahrzeugboden hängen, so dass es in die Ausgangsposition habe zurückgezogen werden musste - kann der Käufer selbst ohne Fristsetzung zur Nachbesserung wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, weil es ihm trotz des nur sporadischen Auftreten des Mangels aufgrund dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit des Autos nicht gemäß § 440 Satz 1 BGB zumutbar war, erst ein weiteres Auftreten der Mangelsymptome im Strassenverkehr abzuwarten. Der Hinweis des Verkäufers - da bei einer von ihm nach der Mangelanzeige durchgeführten Untersuchungsfahrt der vom Kläger gerügte Mangel am Kupplungspedal nicht auftrat - der Käufer solle sich nochmals melden, wenn der behauptete Mangel erneut auftrete würde, war nicht ausreichend. Der Käufer hat den Anforderungen an ein hinreichendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er der Beklagten neben der Einräumung einer Untersuchungsmöglichkeit den sicherheitsrelevanten Mangel genau bezeichnet hatte.
BGH Urteil vom 26.10.2016 VIII ZR 211/15
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer einen Neuwagen auch bei geringfügigem Lackschaden zurückweisen kann. Es liegt auch in einem solchen Fall ein Sachmangel vor. Dieser rechtfertigt die Zurückbehaltung des Kaufpreises und Verweigerung der Abnahme des Fahrzeugs, wenn die Käuferin die Reparatur in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchführen soll und der Verkäufer zudem nicht zur vollen Übernahme der Kosten bereit ist.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/28_U_2_16_Urteil_20160721.html
BGH Urteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14
Sichert ein gewerblicher Autohändler entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung HU neu /Tüv neu zu, übergibt er aber den Pkw mit einem erheblichen Motormangel, lässt dies die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Autohändlers in einem Ausmass vemissen, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört. Die Käuferin war deshalb auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt, weil eine Nacherfüllung für sie nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar war. Der Einwand des Autohändlers, er habe auf die TÜV-Plakette vertraut, nutzte ihm nichts, da es im Rücktrittsrecht nicht auf ein Verschulden des Verkäufers ankommt.
2. Gewährleistungsrechte
Autokaufrecht Dortmund
Autorecht
Autorecht Dortmund
Wann liegt überhaupt ein Sachmangel vor?
Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor,
Schwierig ist in der Regel die Beantwortung der Frage, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder etwa lediglich normaler Verschleiß, die bei jedem Fahrzeug üblich sind.
Nicht unter die Sachmängelhaftung fallen Verschleißteile, wie beispielsweise Bremsklötze.
Die Frist für die jeweilige Sachmängelhaftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme. Kommt es während dieser Zeit zu Auseinandersetzungen, wird der Ablauf gehemmt und die Frist um den entsprechenden Zeitraum verlängert.
3. Gewährleistungsrechte bei Gebrauchtwagen?
Was sind die Rechte des Käufers bei Mängeln?
Der Fahrzeugkäufer hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer:
Nachbesserung /Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel hat der Käufer einen sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung, dh. er kann grds. die Reparatur des Fahrzeugs verlangen (Nachbesserung). Er hat somit in der Regel nicht das Recht die Lieferung eines anderen, gleichwertigen Fahrzeugs seiner Wahl zu verlangen. Im Ausnahmefall kann ein Anspruch auf Neulieferung bestehen. Wie viele Nachbesserungsversuche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass dem Käufer im allgemeinen zumindest zwei Reparaturversuche zumutbar sind.
Kaufpreisminderung
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist repariert hat, kann ggfs. der Kaufpreis gemindert werden. Wie hoch diese Minderung sein kann, ist Fallfrage. Der Kaufpreis ist grds. in angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis herabzusetzen.
Rücktritt
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht repariert hat, kann ggfs. de
der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Grundsätzlich muss er zunächst eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann sich der Käufer grundsätzlich nach Fristablauf vom Kaufvertrag lösen. Er muss dann den Wagen zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Ausnahme: Kann der Mangel nicht repariert werden, ist der Käufer sofort berechtigt, vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ihm ein sogenannter Unfallwagen verkauft wurde.
Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag allerdings ausgeschlossen. Geringfügig in diesem Sinne kann z.B. idR ein Fahrzeugmangel sein, deren Beseitigung nur 3-5 % des Kaufpreises kostet.
Schadensersatz
Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich aufgefordert hat, den Schaden durch Reparatur zu beheben.
Wahl zwischen den Rechten?
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Gewährleistungszeit:
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug gewerblich oder von privat erworben wurde. Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer beim Verkauf an eine Privatperson nicht. im einzelnen gilt:
4. Gewährleistungsrechte bei Neufahrzeugkauf?
Der Fahrzeugkäufer hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer:
Nachbesserung /Nacherfüllung/Ersatzlieferung
Bei einem Sachmangel hat der Käufer einen sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung, dh. er kann ggfs. zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Ersatzlieferung eines anderen, gleichwertigen Fahrzeugs wählen. Für den Fall der Nachbesserung gilt: Wie viele Nachbesserungsversuche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass dem Käufer im allgemeinen zumindest zwei Reparaturversuche zumutbar sind.
Kaufpreisminderung
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht in angemessener Frist repariert hat, kann ggfs. der Kaufpreis gemindert werden. Wie hoch diese Minderung sein kann, ist Fallfrage. Der Kaufpreis ist grds. in angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis herabzusetzen.
Rücktritt
Wenn der Verkäufer den Mangel nicht repariert hat, kann ggfs.
der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Grundsätzlich muss er zuvor eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann sich der Käufer grundsätzlich nach Fristablauf vom Kaufvertrag lösen. Er muss dann den Wagen zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag allerdings ausgeschlossen. Geringfügig in diesem Sinne kann z.B. idR ein Fahrzeugmangel sein, deren Beseitigung nur 3-5 % des Kaufpreises kostet.
Schadensersatz
Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich idR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich aufgefordert hat, den Schaden durch Reparatur zu beheben.
Wahl zwischen den Rechten?
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Gewährleistungszeit:
z.B. Autokauf, Kfz-Kauf, Pkw-Kauf
- Probleme und Lösungen beim Autokauf
- Neuwagenkauf, Gewährleistung, Nachbesserung, Ersatzlieferung
Gewährleistungsrecht Kaufvertrag Rechtsanwalt Dortmund
Autokaufrecht Dortmund
Autoleasingrecht Dortmund
Autoleasingrecht Dortmund
Kfz-Werkstattrecht/
Werkvertragsrecht/ Werkrecht
Sachmangel ist zunächst die negative Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Nur soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, ist alsdann auf die vereinbarte Verwendung abzustellen, subsidiär hierzu wiederum auf die gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit.
Der Auftraggeber hat verschiedene gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reparateur:
Nacherfüllung
Nacherfüllung ist Nachbesserung bzw. Neuherstellung
Das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung steht zunächst grds. dem Werkunternehmer zu. Ob im Regelfall der Werkunternehmer zwei oder mehr Nachbesserungsversuche hat, ist einzelfallabhängig.
Selbstvornahmerecht und Kostenersatz setzen eine nachweisbare erfolglose angemessene Nachfristsetzung voraus.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern der Mangel unerheblich ist.
Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch bei unerheblichen Mängeln möglich.
Schadensersatz
Auch für den Schadensersatz ist eine erfolglose Nachfristsetzung erforderlich. Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden voraus, anders als Kostenersatz, Rücktritt oder Minderung).
Aufwendungsersatz
Schließlich kann auch ein Aufwendungsersatzanspruch nach den allgemeinen Vorschriften bestehen.
Wahl zwischen den Rechten
Welches Recht wann, ggfs in Kombination wahrgenommen werden sollte, ist oft einzelfallabhängig.
Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt grds. 2 Jahre. Ein anderslauternder Haftungsausschluß ist bei arglistigem Verschweigen bzw. bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie unwirksam.
Werkvertragsrecht Dortmund
Autorecht Dortmund Kaufvertragsrecht Dortmund
z.B. Autoreparatur, Pkw-Reparatur, Krad-Reparatur
Autokaufrecht Dortmund
z.B.
- Nachbesserung bei der Kfz-Reparatur
Autoleasingrecht Dortmund
3. Leasingvertragsrecht/Leasing-recht/Kfz-Leasingrecht/Auto-Leasingrecht
Leasingrecht Dortmund
Autokaufrecht DortmundAutokaufrecht Dortmund
Autokaufrecht Dortmund
Kfz-Leasing
Bei einem Kfz-Leasingvertrag ist nicht der Leasingnehmer Eigentümer des Fahrzeugs, sondern die Leasinggesellschaft. Sie kauft das Fahrzeug, behält den Fahrzeugbrief und gibt es das Fahrzeug nur zur Nutzung weiter an den Kunden.
Beim Kfz-Leasing gibt es verschiedene Leasingmodelle.
zB.
Wichtig!
Bei allen Leasingmodellen muss das Leasing-Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Der Leasingnehmer trägt mithin grds. stets die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Fahrzeug. Bei der Rückgabe entsteht häufig zwischen den Vertragspartnern Streit über Beschädigungen an dem Fahrzeug. Der Leasingnehmer haftet grds. nur für echte Schäden nicht aber für nutzungsgemäße Verschleißerscheinungen. Zu diesen gehören normale Abnutzungen, Verschmutzungen sowie kleine Kratzer, Abnutzung der Bremsen etc.
Autovertragsrecht Dortmund
Autokauf Dortmund
Autokauf Dortmund
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Onlineberatung und Onlinevertretung im Verkehrsrecht
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit mir online eine Vertragsstreitigkeit zu melden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und beachten unbedingt die dortigen Hinweise.
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Nützliche Links im Verkehrsrecht
Die Webseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV