Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Dortmund
Beleidigung im Straßenverkehr
Normtext:
§ 185 StGB Beleidigung
Als Beleidigung können zB. das Vogelzeigen, Zeigen des Mittelfingers etc. geahndet werden, die als strafbewehrter Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe der Missachtung bewertet wird. Nach § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.
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