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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 Mercedes Benz-Rückruf

 Hochvolt-Batterie

 

  

Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke  Ansprüche bei Daimler Hochvolt-Batterieproblemen durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema E-Mobilität

Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!


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OLAF LAMOTTKE
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0231 422100
Benninghofer Str. 161
44269 Dortmund
ra.lamottke@t-online.de


Ihre Vorteile im Überblick:

  • langjährige Erfahrung bei Batterieproblemen seit 2022
  • Fachkenntnisse und Fortbildung 
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Persönliche Betreuung 



Meine Tätigkeit bei Problemen  mit der Batterie:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen 

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. 

Ansprüche können insb. auch bei finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. 



1. Mercedes-Benz Group AG muss EQA und EQB wegen Brandgefahr der Hochvoltbatterie zurückrufen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 13.02.2025 einen verpflichtenden Rückruf für die Mercedes-Modelle EQA und EQB veröffentlicht, da Brandgefahr durch einen technischen Defekt in der Hochvoltbatterie besteht; es kann zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen.

2. Betroffene Fahrzeuge: 

Modelle EQA und EQB

Baujahre: 2021 bis 2024

KBA-Referenznummer: 14775R

Hersteller Rückrufcode: 5496507

Betroffen sind Fahrzeuge mit 70,5 kWh-Akkus des Zulieferers Farasis aus dem Produktionszeitraum Dezember 2021 bis Januar 2024.

3. Was ist das Problem?

Bei sehr hohem Ladezustand kann die Mercedes-Benz Group AG nicht ausschließen, dass aufgrund eines Kurzschlusses in der Batterie ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

4. Software-Lösungsversuch untauglich?

Mercedes reagiert erstaunlicherweise lediglich mit einem Software-Update. Käufer werden seit April 2025 von der Mercedes-Benz Group AG informiert und zwecks Aufspielen des Software-Updates aufgefordert.
Bis zum Aufspielen des Updates für die Hochvoltbatterie empfiehlt Mercedes, die Batterie nicht über 80 Prozent aufzuladen
Weiter räumt Mercedes ein, dass nach dem Software-Update die Möglichkeit bestehen könnte, dass sich die Ladezeit bei Gleichstrom verlängert. Auch könnte sich der Energiegehalt der Batterie und damit die Reichweite verringern.
Beim Laden mit Wechselstrom soll hingegen das Update keine Auswirkungen auf die Ladezeit haben.


5. Reicht ein Software-Update wirklich aus?

Rechtsexperten sehen diese Maßnahme kritisch. Eine fehlerhafte Hochvoltbatterie stellt einen gravierenden Mangel dar – und ein bloßes Software-Update mag nicht ausreichen, um diesen Mangel sicher und dauerhaft zu beheben.

Ein Sicherheitsrisiko bleibt bestehen, solange die Ursache nicht physisch behoben wird.
Kunden müssen zudem damit rechnen, dass das Software-Update weitere Folgen für die Fahrzeugeigenschaften hat – etwa eine Einschränkung der Reichweite oder der Ladefähigkeit. Auch dann liegt ein relevanter Sachmangel vor.
Anstatt eines eigentlich notwendigen Austauschs der problematischen Akkus versucht Mercedes, die Brandgefahr durch ein Software-Update des Batteriemanagementsystems zu lösen. Dieses Update greift jedoch massiv in die Leistungsparameter des jeweiligen Fahrzeugs ein:
Reduzierte Ladeleistung: Dies führt zu bis zu 15 Minuten längeren Ladezeiten (z.B. von 10–80 % Ladezustand).
Erheblicher Reichweitenverlust: Der Verlust kann bis zu 20 % betragen, was meist über 50 km weniger Reichweite bedeutet.


6. Ihre Rechte:


Wird der sicherheitsrelevante Mangel nicht dauerhaft beseitigt, stehen betroffenen Fahrzeughaltern verschiedene Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte zu:

  • Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie, falls dies die einzig zielführende Art der Mangelbeseitigung ist.
  • Minderung des Kaufpreises, um den Wertverlust und die geringere Leistung auszugleichen.
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Schadensersatz, z. B. bei Folgeschäden oder Nutzungseinschränkungen,
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist immer  einzelfallabhängig und sollte anwaltlich entschieden werden. 

Wichtig: Auch Käufer mit einem laufenden Finanzierungsvertrag können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie normale  Käufer haben.


7. Mein Tipp

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer  umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtschutz-Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Autohändler bzw. Hersteller merken das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.
Aufgrund meiner Erfahrung in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.

8. Kosten und Anwaltsgebühren

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer vorab kostenlos eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt:
Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.



9. Vertretung in Dortmund und Umgebung. Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.

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Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. 

Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.


Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder bezahlt?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles.


Kostenlose Online-Kontaktanfrage:  

 

 Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail ra.lamottke@t-online.de

  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) 
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice bzw. Nummer


Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon!

Direktkontakt 0231 422100


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Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. 

  • Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
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  • ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) 
  • ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice bzw- nummer


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Anwalt Mercedes Abgasskandal Dortmund






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Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.

Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatzweiterlesen

em streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.

Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.


LG