Strafrecht
1. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei z.B. nachfolgenden Beschuldigungen (im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht):
- Straßenverkehrsdelikte
- Körperverletzung
- Diebstahl
- Betrug
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Beleidigung
Mein Tipp:
Für Beschuldigte im Strafverfahren gilt unbedingt:
Keine Äußerung gegenüber der Polizei, aber auch nicht gegenüber Anderen wie z.B: Arbeitskollegen, sondern vom Schweigerecht Gebrauch machen.
2. Opfervertretung Opferanwalt
Als Opferanwalt vertrete ich Sie, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind.
- bei der Anzeigeerstattung
- bei der Strafantragstellung
- bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen
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Strafrecht Dortmund