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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 

Alkohol und Bussgeld 


1. Welche Konsequenzen drohen für eine alkoholbedingte Ordnungswidrigkeit (Alkoholfahrt mit Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze)?

Für die Konsequenzen einer Alkoholfahrt/ Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG kommt es auf die Häufigkeit des Alkoholverstoßes an:

  • Ersttäter:          500 € Bußgeld             2 Punkte                                    ein Monat Fahrverbot
  • Zweittäter:   1000 € Bußgeld             2 Punkte                                    drei Monate Fahrverbot
  • Dritttäter:     1500 € Bußgeld            2 Punkte                                    drei Monate Fahrverbot
  • Fahranfänger: 250 € Bußgeld            1 Punkt

(Es gilt ein Alkoholverbot für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit u. vor Vollendung des 21. Lebensjahres) Lag der gemessene Wert sogar über 0,5 Promille, kommen die gleichen Sanktionen auf den Fahranfänger zu, die erfahrene Kraftfahrer außerhalb der Probezeit erwarten!  Wer die Promillegrenze in der Probezeit überschreitet, begeht damit einen A-Verstoß. Ein solcher hat sowohl eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre als auch die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.

 

2. Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer

Bussgeldrechner

 




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