Rettungsgasse
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1. Wie wird die Rettungsgasse richtig gebildet?
Fahrzeuge auf der linken Fahrspur fahren als einzige nach möglichst links und alle Fahrzeuge auf den anderen Fahrspuren fahren nach rechts. Diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Fahrspuren.
2. Was droht beim Verstoß?
2.1 Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn ist für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine Rettungsgasse zu bilden. Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Kommt es dabei zu Behinderungen, drohen 240 Euro. Wer durch die fehlende Rettungsgasse andere gefährdet, muss 280 Euro zahlen. Kommt es zur Beschädigung anderer Fahrzeuge, drohen 320 Euro.
2.2 Wer die Rettungsgasse nutzt um voranzukommen: Derjenige, der unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei-oder Hilfsfahrzeugen benutzt, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es dabei zur Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, sind 280 Euro zu zahlen. Wer bei der unzulässigen Nutzung der Rettungsgasse beinahe einen Unfall verursacht, muss 300 Euro zahlen. Kommt es tatsächlich zur Sachbeschädigung, kostet das 320 Euro Bußgeld.
3. Urteile:
(update vom 07.11.2022)
Rettungsgasse muss sofort gebildet werden! Kein Bestehen einer Überlegungsfrist!
Eine Rettungsgasse muss gemäß § 11 Abs. 2 StVO sofort gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand gekommen sind. Es besteht keine Überlegungsfrist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Vechta im Juni 2022 zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, weil er nicht sofort eine Rettungsgasse gebildet hatte, nachdem auf der Autobahn der Verkehr baustellenbedingt zum Stocken kam. Gegen die Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er meinte, eine Rettungsgasse müsse erst nach einer gewissen Zeit des Stillstands oder der gebildet werden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.09.2022 - 2 Ss (OWi) 137/22 -).
Foto: Rettungsgasse
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