Fahrradunfall
Pedelec-Unfall
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Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall!
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall
1. Andere Verkehrsteilnehmer übersehen oft Radfahrer oder unterschätzen Geschwindigkeiten oder Entfernungen von Radfahrern, die alsdann sich ereignenden Unfälle führen schnell zu schwersten körperlichen Verletzungen. Schädel-Hirn-Verletzungen, Knochenbrücke, Prellungen und Verletzungen der Wirbelsäule sind die häufigste Folgen von Fahrradunfällen. Hier müssen die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich gemacht werden, um dann Ansprüche auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen. Dabei geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Kosten für notwendige Anschaffungen.
2. Gerade bei Unfällen mit einem Fahrrad bzw. Pedelec muss frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser sollte sich mit der Regulierung von Pedelec- bzw. Fahrradunfällen gut auskennen.
3. Sonderfragen der Unfallrekonstruktion sind zu beachten.
3.1. Geschwindigkeitsermittlung:
Grds. wird die Ausgangsgeschwindigkeit nicht anders als bei einem Pkw ermittelt. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten.
3.2. Vermeidbarkeitsanalyse:
Zutreffend ist, bei einer Vermeidbarkeitsbetrachtung von einer gerade noch sicher beherrschbaren Abbremsung auszugehen.
Wichtig ist dabei folgendes:
Gefahrerkennungspunkt: Wo der Radfahrer/Pedelecfahrer tatsächlich reagiert hat, ist eine Sachverständigenfrage; wo er hat reagieren müssen, ist eine Rechtsfrage.
Vollbremsung möglich und zumutbar? Oft wird Radfahrern vorgeworfen, bei Erkennen der Gefahr nicht voll abgebremst zu haben oder der Unfall sei räumlich vermeidbar gewesen.
4. An dieser Stelle ist es wichtig, den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike zu erläutern, da Pedelecs häufig als E-Bikes bezeichnet werden, obwohl dieser Begriff falsch ist:
5. Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt!
Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen nach einem Radunfall bzw. Pedelecunfall sollten Betroffene daher immer einen auf Personenschäden oder Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Denn dadurch erhöhen sich die Chancen auf eine angemessene Entschädigung erheblich. Nur so haben sie die Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, zumal es immer wieder Versicherer gibt, die selbst in eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Derjenige, der selbst versucht, seine Ansprüche durchzusetzen ist bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen stark benachteiligt.