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Fahrradunfall 

Pedelec-Unfall

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Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall!


I. Schmerzensgeld und Schadensersatz nach unverschuldeten bzw. mitverschuldeten Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall

1. Andere Verkehrsteilnehmer übersehen oft Radfahrer oder unterschätzen Geschwindigkeiten oder Entfernungen von Radfahrern, die alsdann sich ereignenden Unfälle führen schnell zu schwersten körperlichen Verletzungen. Schädel-Hirn-Verletzungen, Knochenbrüche, Prellungen und Verletzungen der Wirbelsäule sind häufige Folgen von Fahrradunfällen. Hier müssen anwaltlich die körperlichen und auch seelischen Folgen dieser Verletzungen deutlich gemacht werden, um dann Ansprüche auf Schadenersatz in voller Höhe durchzusetzen. Dabei geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Kosten für notwendige Anschaffungen.

2. Schmerzensgeld und Schadensersatz erhalten Sie voll umfänglich nach einem unverschuldeten Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall. Bei einem mitverschuldeten Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall erhalten Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz anteilig des Verschuldens. 

3. Gerade bei Unfällen mit einem Fahrrad bzw. Pedelec muss frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser sollte sich mit der Regulierung von Pedelec- bzw. Fahrradunfällen gut auskennen, da nur dann eine angemessene Entschädigung zu erlangen ist. 

4. Sonderfragen der Unfallrekonstruktion sind zu beachten.

4.1. Geschwindigkeitsermittlung:
Grds. wird die Ausgangsgeschwindigkeit nicht anders als bei einem Pkw ermittelt. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten.

4.2. Vermeidbarkeitsanalyse:

Zutreffend ist, bei einer Vermeidbarkeitsbetrachtung von einer gerade noch sicher beherrschbaren Abbremsung auszugehen. 

Wichtig ist dabei folgendes:
Gefahrerkennungspunkt: Wo der Radfahrer/Pedelecfahrer  tatsächlich reagiert hat, ist eine Sachverständigenfrage; wo er hat reagieren müssen, ist eine Rechtsfrage.
Vollbremsung möglich und zumutbar? Oft wird Radfahrern vorgeworfen, bei Erkennen der Gefahr nicht voll abgebremst zu haben oder der Unfall sei räumlich vermeidbar gewesen. 

5. „Dooring“-Unfall
Ein Radfahrer kann vor einer plötzlich geöffneten Pkw-Tür überrascht werden und nicht mehr halten können und deshalb stürzen. Beim Radfahren auf der Fahrbahn neben parkenden Kraftfahrzeugen können unachtsam plötzlich geöffnete Fahrertüren (Dooring), bei Radwegen entsprechend die Beifahrertüren, zu einem Unfall führen. Sie erhalten auch in diesem Fall Schmerzensgeld und Schadensersatz voll umfänglich nach einem derart unverschuldeten Fahrradunfall bzw. Pedelec-Unfall.

6. An dieser Stelle ist es wichtig, den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike zu erläutern, da Pedelecs häufig als E-Bikes bezeichnet werden, obwohl dieser Begriff falsch ist:

  • Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit Elektromotor, bei dem der Fahrer nur dann vom Motor unterstützt wird, wenn er selbst in die Pedale tritt, und das auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
  • Ein E-Bike ist ein motorunterstütztes Fahrrad, das unabhängig von der Muskelkraft des Fahrers, also ohne Tretunterstützung, fährt.


7. Beauftragen Sie immer einen erfahrenen Fachanwalt!

Zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen nach einem Radunfall bzw. Pedelecunfall sollten Betroffene daher immer einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Denn dadurch erhöhen sich die Chancen auf eine angemessene Entschädigung erheblich. Nur so haben Sie die Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, zumal es immer wieder Versicherer gibt, die selbst in eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Derjenige, der selbst versucht, seine Ansprüche durchzusetzen ist bei der Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen stark benachteiligt.


II. Welche Versicherung zahlt, wenn ein Radfahrer selbst einen Unfall verursacht bzw. mitverursacht hat?

1. Wann haften Radfahrer und E-Bike-Fahrer selbst nach einem Unfall?
Wenn sie schuldig sind. Die Gerichte teilen bei Verkehrsunfällen allerdings die Haftung oft nach dem Grad des Mitverschuldens auf. Bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto wird zum Beispiel dem Autofahrer auch ohne irgendein Verschulden oftmals eine Mitschuld zugerechnet, weil sein Auto eine höhere "Betriebsgefahr" hat, als ein Fahrrad. Damit ist die abstrakte Gefahr gemeint, die entsteht, nur weil man ein Auto in Betrieb setzt. Aber: Wenn der Radfahrer grob gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, gilt dies nicht mehr und er haftet allein. Bei vielen Unfällen sind jedoch die Unfallgegner keine Autos, sondern andere Radfahrer, Pedelec bzw. E-Bike-Fahrer oder Fußgänger.

2. Radfahrer unterliegen keiner Versicherungspflicht. Haben sie einen Unfall verursacht, ohne haftpflichtversichert zu sein, müssen sie allerdings den Unfallschaden selbst bezahlen; sie haften mit ihrem Privatvermögen für einen von ihnen verursachten Unfallschaden. Bei Personenschäden kann es hier um erhebliche Beträge gehen, zB. um einen langen Verdienstausfall des Unfallgeschädigten. Es besteht auch eine hohe Regressgefahr. Krankenversicherungen werden erst die Krankenhausrechnungen und sonstigen Arztkosten des Verletzten bezahlen und alsdann aber den radelnden Unfallverursacher in Regress nehmen, so dass dieser die gesamten unfallbedingten Heilbehandlungskosten erstatten muss. Den eigenen Schaden zahlt die Privathaftpflicht allerdings nicht. 

3. Hat ein Radfahrer eine Privathaftpflichtversicherung, zahlt diese den Unfallschaden ggü. dem geschädigten Unfallgegner. Dies gilt für Sach- und Personenschäden. Die Privathaftpflicht übernimmt in der Regel auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, allerdings nicht durch vorsätzliches Handeln des Radfahrers. 

4. Geht es um verschuldete, eigene Verletzungsfolgen, könnte diese möglicherweise eine private Unfallversicherung finanziell tragen müssen.


III. Ratgeber

Mit Fahrrad & Pedelec sicher durch den Herbst radeln


Berlin (ACE) 20. Oktober 2023 – Das Wetter wird wechselhafter und die Tage werden kürzer: Für viele aber noch lang kein Grund das Zweirad zum Überwintern im Keller oder in der Garage zu verstauen. Auf was zu achten ist, um auch auf dem Fahrrad oder E-Bike beziehungsweise Pedelec sicher durch den Herbst zu radeln, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Auf die richtige Bereifung kommt es an

Herabgefallenes, feuchtes Laub kann ziemlich rutschig sein und auf dem Rad zur echten Herausforderung werden. Sind die Reifen schon abgefahren, rutschen sie schneller. Ist bereits das Gewebe zu sehen, sollten die Reifen dringend gewechselt werden. Um den Grip auf der Straße zu erhöhen, lohnt im Herbst der Umstieg auf ein breites und grobstolliges Profil. Wird das Rad auch im Winter bei Schnee und Eis genutzt, sollten gleich spezielle Winterreifen passend zum Fahrrad aufgezogen werden. Optimalerweise sind diese sogar mit Spikes ausgestattet, die zwar beim Fahren etwas lauter sind, aber noch mehr Schutz vor Rutschgefahr bieten. Im Gegensatz zum Autoreifen sind Spikes in Deutschland bei Fahrradreifen kein Problem. Lediglich bei schnelleren S-Pedelecs sind sie verboten, da die motorisierten Räder mit bis zu 45 km/h als Kraftfahrzeug klassifiziert werden. Reifenwechsel auf breites, grobstolliges Profil sorgt für mehr Grip!

Mit der richtigen Kleidung die Sichtbarkeit erhöhen
Gleich zwei Aufgaben erfüllt die Kleidung im Herbst: Einerseits schützt sie vor Wind und Wetter, andererseits erhöht sie die Sichtbarkeit. Kleidungsstücke sollten möglichst Signalfarben besitzen oder zumindest hell sein. Entweder sind reflektierende Elementen bereits integriert oder können ergänzt werden. Hierzu bieten sich reflektierende Westen oder Hosenbänder an. Um auch bei schlechtem Wetter fürs Radfahren gewappnet zu sein, empfiehlt der ACE eine wasserabweisende Regenjacke und -hose. Oft lassen sich diese Kleidungsstücke zusammengefaltet in der Tasche verstauen. Ist die Tasche selbst nicht wasserabweisend, kann ein entsprechender Überzug helfen, diese gibt es auch für Schuhe und Helm. Um den Kopf warmzuhalten, können enganliegende Mützen unter dem Fahrradhelm getragen werden. Zu dick sollten sie allerdings nicht sein, da sonst der Helm seine Schutzfunktion nicht mehr optimal erfüllen kann. Reflektierende Kleidung oder Elemente erhöhen die Sichtbarkeit!

Mit mehr Licht zu mehr Sicht
Auch die eigene Beleuchtung am Rad darf nicht vergessen werden. Sie trägt nicht nur maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, sondern ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Demnach müssen Fahrräder bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen über sogenannte „lichttechnische Einrichtungen“ verfügen. Die Beleuchtung muss nicht dauerhaft montiert sein, aber im Fall der Fälle funktionsfähig korrekt am Rad positioniert werden. Bei abnehmbaren Scheinwerfern nicht vergessen, den Akku aufzuladen oder Ersatzbatterien mitzunehmen. Ob sie tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen sind, ist am Prüfzeichen erkennbar. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und weiteren Ziffern. 

Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte und verschiedene Reflektoren angebracht sein. Dazu gehören an jedem Pedal zwei gelborangene, hinten am Rad ein roter und vorne ein weißer Reflektor, der auch im Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein darf. Auch die Laufräder müssen mit Reflektoren ausgestattet sein: Entweder pro Rad zwei gelbe, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder ein umlaufender weißer Ring an der Flanke jedes Reifens. Dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten auch für Räder mit Anhänger.

Aber auch Brems-, Fern- und Tagfahrlicht lassen sich am Rad nachrüsten. Bei E-Bikes und Pedelecs sollte das am besten von einer Werkstatt erledigt werden, da die Beleuchtungselemente für die Energieversorgung häufig direkt mit dem Motor verbunden werden müssen.

Also: Gesetzliche Vorgaben zu "lichttechnischen Einrichtungen" beachten!

Weiterführende Informationen:
>> So sitzt der Helm richtig
>> Video: Radfahren im Winter
>> Ratgeber zum Radfahren mit elektrischer Unterstützung
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.