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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

 Abbiegeverstoss

Verstoss beim Abbiegen


RECHTSANWALT 

OLAF LAMOTTKE


Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt Verkehrsrecht
 


Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de

 

1. Bussgeldrechner: 


Bussgeld-Rechner





2. Sanktionen: 

Der Bußgeldkatalog (BKatV) sieht für Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr fehlerhaft abbiegen, folgende Sanktionen vor:

Beim Abbiegen den Blinker nicht gesetzt

10 EUR

Vor dem Abbiegen nicht den nachfolgenden Verkehr
beachtet bzw. sich nicht rechtzeitig genug eingeordnet
(keine Gefährdung anderer)

10 EUR
 

Falsch eingeordnet

10 EUR


- mit Gefährdung anderer

 30 EUR


- mit Sachbeschädigung

 35 EUR

Linksabbiegen: nicht vor dem entgegenkommenden,
linksabbiegenden Fahrzeug (trotz Möglichkeit) abgebogen
- keine Gefährdung anderer 

 10 EUR


- mit Gefährdung anderer

 70 EUR               1 Punkt 

Abgebogen, ohne entgegenkommendes, geradeaus
fahrendes Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren
- keine Gefährdung anderer 

 20 EUR


- mit Gefährdung anderer

70 EUR                  1 Punkt 


- mit Sachbeschädigung

85 EUR                  1 Punkt
 

An einer Ampel mit Grünpfeil beim Rechtsabbiegen
- Grünpfeil-Regel missachtet

10 EUR


- vor dem Abbiegevorgang nicht angehalten

70 EUR                   1 Punkt 

- vorfahrtberechtigte Fußgänger oder Fahrradfahrer be-
hindert

100 EUR               1 Punkt

- Unfall verursacht mit vorfahrtsberechtigtem Fahrzeug-
verkehr

 120 EUR               1 Punkt 

- Gefährdung vorfahrtsberechtigter Fußgänger oder
Fahrradfahrer     

150 EUR                1 Punkt