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BMW-Abgasskandal


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Mit Hilfe von Rechtsanwalt Lamottke Ansprüche im BMW-Dieselskandal durchsetzen! 

Spezialisierte Kanzlei zum Thema Abgasskandal

Kostenlose Ersteinschätzung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!



1. Top-News! 

(update vom 21.02.2024)

Das KBA hat mit Bescheid vom 20.02.2024 am BMW X3  xDrive20d  2,0 l Diesel Euro 5 mit Motor N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt. 

(update vom 03.02.2024)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab am 24.01.2024 bekannt, an BMW-Fahrzeugen unerlaubt hohe Abgasmessungen festgestellt und deshalb ein förmliches Verfahren gegen die BMW AG eingeleitet zu haben. Insider gehen davon aus, dass es noch in diesem Jahr zu Rückrufen zahlreicher BMW-Modelle im BMW-Abgasskandal kommt.

Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben ergeben, dass auch BMW-Fahrzeuge so konzipiert wurden, dass diese nur während amtlicher Abgastests sauber wirken und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Die DUH hat bei Messungen an BMW-Fahrzeugen sogar den höchsten, jemals von der Umwelt-Organisation gemessenen Abgaswert festgestellt. So stieß ein 5er BMW bei den Abgastests der DUH 5.847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus, was dem 32-fachen des für dieses Fahrzeug geltenden Euro 5 Grenzwerts entspricht. Bei einem 3er BMW, der unter der Umweltnorm Euro 6 zugelassen wurde, haben die Experten der DUH zudem einen Abgasausstoß in Höhe von 3.934 mg NOx/km festgestellt. Dieser Wert liegt fast 50-Mal über dem zulässigen Grenzwert für diese Abgasnorm. Tatsächlich sind wohl so gut wie alle Diesel-Fahrzeuge von BMW, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen. Dazu zählen neben Fahrzeugen der 3er- und 5er-Serie unter anderem auch der 4er- und 7er-BMW sowie die Modellreihen X1, X3 und X5. Zudem betrifft der Abgasskandal auch die Kleinwagenmarke Mini, da deren Fahrzeuge ebenfalls mit Motoren von BMW ausgestattet werden.
Betroffene Fahrzeughalter sollten sich unbedingt bezüglich möglicher Rechtsansprüche beraten lassen.

(update vom 10.10.2023)

Das OLG Bamberg verurteilte mit Urteil vom 31.07.2023 den Autohersteller zu Schadenersatz, weil er in einem BMW X1 sDrive 18d ein Thermofenster bei der Abgasreinigung und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: 5 U 172/22). BMW habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse daher den Differenzschaden ersetzen, 10 Prozent des Kaufpreises, ca. 3.700 EUR. Das OLG Bamberg folgt der Rechtsprechung von EuGH und BGH.

(update vom 28.08.2023)
Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 5. Juli 2023 den Autohersteller BMW im Diesel-Abgasskandal nach den neuen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 6 O 335/22).

(update vom 28.06.2023)
Der BGH ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) befasste sich mit drei Fallkonstellationen (VW Passat mit Diesel-Motor EA288-Motor, Audi SQ53.0 TDI mit EA 896Gen2 Motor , Mercedes-Benz C  mit OM651-Motor) am 26.06.2023. Das Gericht teilte mit, dass bei Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster eine fahrlässige Schädigung  vorliegt und damit ein Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller bestehen würde.  Durch die Urteile sind die Chancen der Verbraucher Schadensersatz gegen nahezu alle Diesel-Hersteller zu erhalten enorm gestiegen. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Der müßige Nachweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Von den  Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist (gilt auch, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben). Da die Autohersteller bei der Manipulation von Abgaswerten sehr kreativ waren, gibt es eine Reihe von potentiell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Schadensersatzpflichten auslösen.  

(update vom 21.03.2023)

Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!

Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 (Az.: C-100/21) in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert. Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.


Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.


Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.

 

(update vom 10.10.2020)

Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal eine Niederlage vor dem Landgericht Duisburg kassiert. Mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschied das LG Duisburg, dass die Käuferin eines BMW 116d Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 334/19). Das Landgericht wertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.

(update vom 10.09.2020)

 Dieselgate auch bei BMW! Die BMW AG hat im Diesel-Abgasskandal bereits Niederlagen vor Landgerichten erlitten, und kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet. BMW-Eigentümer sollten rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einleiten um eine finanzielle Entschädigung zu fordern.

(update vom 30.08.2020)

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgte für die erste Verurteilung der BMW AG im Diesel-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Die unzulässige Abschalteinrichtung liegt in einer Software-Programmierung in Gestalt des sogenannten „Thermofensters“.

 (update vom 24.07.2020)

Auch beim Landgericht Duisburg (09.06.2020, AZ: 1 O 334/19) hat die BMW AG eine deutliche Niederlage erlitten. Für einen gebrauchten BMW 116d erhielt der Käufer den Kaufpreis abzüglich von einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück.

 (update vom 24.04.2020)

Software-Update für  BMW  verpflichtend! 

Nun muss auch der deutsche Autobauer BMW weitere Autos wegen überhöhter Abgaswerte zurückrufen!   

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 31. März 2020 die BMW AG zur Rücknahme eines Diesel-PKW`s verurteilt (Az. 7 O 67/19). Die Begründung: Der Autobauer habe eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Mit diesem ersten Urteil ist der Hersteller Autobauer aus Bayern wieder mitten im Diesel-Abgasskandal.

Der Kläger kaufte  ein Gebrauchtfahrzeug BMW X1 zum Preis von 21.000,00 EUR. Das Gericht verurteilte BMW zur Rücknahme des Autos und Zahlung von 14.700,00 Euro (Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung) und sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Durch die Programmierung des "Thermofensters",  wird die Abgasrückführung bei kühleren und besonders hohen Temperaturen zurückgefahren.  Sofern die Abgasrückführung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad und über 33 Grad reduziert bzw. vollständig ausgeschaltet wird, stellt dies eine Abschalteinrichtung dar, weil eine Software die Außentemperatur erkennt und die Funktion des Emissionskontrollsystems verändert oder sogar deaktiviert. 

 

2. Welche BMW-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Wer ein Rückrufschreiben mit der Aufforderung zum Aufspielen eines Software-Updates erhält, kann davon ausgehen, dass er ein bewusst manipuliertes Fahrzeug besitzt. 

Von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen sind bis jetzt vier BMW Modelle:

BMW M550d xDrive Limousine
BMW M550d xDrive Touring
BMW 750d xDrive
BMW 750Ld xDrive


Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes drohen:

Bei Tests sind etliche weitere Fahrzeuge mit auf der Straße stark erhöhten Schadstoffwerten gegenüber den NOx-Werten auf dem Prüfstand aufgefallen. 

Hierzu gehören u. a.  die folgenden Modelle (mit Euro 5 und Euro 6 Diesel), wobei die Liste mglw.  nicht vollständig sein muss und jederzeit weitere betroffene Fahrzeuge bekannt werden könnten:

BMW 318d Touring

BMW 320d GT xDrive
BMW 320d Efficient
BMW 320d Touring
BMW 420d Gran Coupé
BMW 520d Touring
BMW 525d Touring
BMW 740d xDrive
BMW 750d xDrive
BMW X1 xDrive18d
BMW X3 xDrive20d
BMW X5 xDrive25d


Wer kein Rückrufschreiben erhalten hat, sollte nicht davon ausgehen, dass er einen sauberen Diesel fährt. Folgende Modelle könnten auch vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein: 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 – jeweils Euro 5 und Euro 6.
 

BMW zahlte 8,5 bisher Millionen Euro Geldbuße im Diesel-Abgasskandal!


Es bestehen damit für die getäuschten Käufer auch in diesen Dieselfällen sehr gute Chancen Schadenersatz zu erhalten!  

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit mir auf!




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ICH  INFORMIERE SIE!

3. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:

  • Kostenneutrale Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller

  • Kostenneutrale Bezifferung möglicher Schadensersatzansprüche

  • Bundesweite Vertretung gegenüber dem Hersteller


Ihre Vorteile im Überblick:

  • langjährige Erfahrung im Dieselskandal seit 2016
  • Fachkenntnisse und Fortbildung im Dieselskandal
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Kurzfristige Termine möglich
  • Kostenlose Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Vermittlung von Prozessfinanzierung
  • Persönliche Betreuung

 


Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich  Ansprüche.

Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. 


Kostenlose Erstberatung direkt online: 

Informieren Sie sich schnell, unverbindlich und kostenlos per E-Mail ra.lamottke@t-online.de oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage. Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.

Fahrzeugmodell?

Kaufpreis?

Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?

Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?

Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert? 

Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.


Kostenlose Online-Kontaktanfrage:


 

Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: RA.Lamottke@t-online.de

  •  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder  Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungpolice 

 

Kostenlose Erstberatung direkt auch per Telefon!

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Kostenlose Erstberatung auch per Post!

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anfrage und/oder Unterlagen auch per Post zuschicken. Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.

  Kaufvertrag bzw. verbindlicher Bestellungsantrag und/oder Auftragsbestätigung

  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder Teil 2
  •  ggfs. Darlehensvertrag (Finanzierungsvertrag) oder Leasingvertrag
  •  ggfs. Rechtsschutzversicherungspolice 


4. Ihre Rechte 

Was sind die Rechte des Käufers?  


a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:

  • Nachbesserung/Nacherfüllung
  • Kaufvertragsabwicklung
  • Rücktrittsabwicklung
  • Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen


Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist  einzelfallabhängig.  

Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.


b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat  verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:

 Schadenersatz

zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden


c. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen die Finanzierungsbank und damit auch gegen den Verkäufer:   

Der Widerrufsjoker: 

Geschädigte Verbraucher, die ihr Fahrzeug  geleast oder über einen Kredit einer Autobank finanziert haben können ihren Vertrag idR auch nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch heute widerrufen. Es finden sich Mängel in den Vertragsklauseln, die zu einem unverjährbaren  Widerrufsrecht führen. Dann kann  man das Fahrzeug zurückgeben.  

Als Folge des Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Die beiderseitig erbrachten Leistungen werden zurückerstattet.  Der Käufer  gibt das  Auto zurück und erhält im Gegenzug die von ihm gezahlten Beiträge und Anzahlungen wieder und der  Kreditvertrag bzw. der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet.

 

5. Mein Tipp 

Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen! 

Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!

Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung! 

Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Bedenken Sie: 

Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. VW merkt das und  so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt. 



6. Kosten und Anwaltsgebühren 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst.  Gerne werde ich beim Versicherer kostenneutral vorab eine Deckungszusage einholen.

Ansonsten gilt: 

Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.


7. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Persönliche Beratung  möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.


     

     




     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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