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RECHTSANWALT  LAMOTTKE

        

Vorfahrtsverstoss 


Rechtsanwalt Olaf Lamottke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ACE-Vertrauensanwalt
Direktkontakt: 0231 422100
Benninghofer Str. 161, 44269 Dortmund
RA.Lamottke@t-online.de


1. Bussgeld-Rechner: 

Bussgeld-Rechner





2. Welches Bußgeld droht?

Verwarnungs- u. Bußgelder  bei Vorfahrtverstössen:

       
An eine Vorfahrtstraße zu schnell herangefahren

10,-
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung 

25,-
mit Gefährdung 

100,-                  1 Punkt
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet 

10,-
mit Gefährdung

70,-                    1 Punkt
mit Sachbeschädigung 

85,-                    1 Punkt


3.  Vorfahrtsregeln 

Grundsatz: 
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt in § 8 eine eindeutige Antwort. An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist oder es sich um Fahrzeuge handelt, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Derjenige Fahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss seine Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren, um so zu signalisieren, dass er wartet. Erst, wenn der Verkehrsteilnehmer, der Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird, darf weitergefahren werden. 


Wichtige  Vorfahrtszeichen der StVO sind:

  • Verkehrszeichen Nr. 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Das weiße Dreiecksschild mit rotem Rand und schwarzem Kreuz besagt, dass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ zu beachten ist. Das Gefahrenzeichen wird vor allem an schwer einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen aufgestellt.
  • Verkehrszeichen Nr. 201: Andreaskreuz. Das rot-weiße Kreuz zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat.
  • Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren. Das weiße Dreieck mit rotem Rand weist den Fahrer darauf hin, dass er an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung die Vorfahrt achten muss. Ist das Kreisverkehr Zeichen 215 unter dem Zeichen 205 angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
  • Verkehrszeichen Nr. 206: Halt! Vorfahrt gewähren. Das Stoppschild zeigt an, dass Sie anhalten und Vorfahrt gewähren müssen.
  • Verkehrszeichen Nr. 208: Vorrang des Gegenverkehrs. Das kreisrunde Schild mit dem schwarzen und roten Pfeil zeigt an Baustellen und Absperrungen an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat.
  • Verkehrszeichen Nr. 301: Vorfahrt. Das rot-weiße Schild mit dem schwarzen Symbol in Form einer Straßenkreuzung weist darauf hin, dass der Fahrer auf der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung einmalig Vorfahrt hat.
  • Verkehrszeichen Nr. 306: Vorfahrtstraße. Das gelbe Schild in Quadratform mit dicker weißer Umrandung besagt, dass Sie auf diese Straße Vorfahrt haben.
  • Verkehrszeichen Nr. 307: Ende der Vorfahrtstraße: Das durchgestrichene Zeichen 306 zeigt an, dass die Vorfahrtstraße an diesem Abschnitt endet.
  • Verkehrszeichen Nr. 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr. Das blaue Schild in Quadratform mit dem roten und weißen Pfeil weist darauf hin, dass Sie Vorrang vor dem Gegenverkehr haben.