Bussgeld aus dem Ausland
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vertrauensanwalt Verkehrsrecht des Auto Club Europa e.V.
Fachanwaltskanzlei Dortmund
RECHTSANWALT
OLAF LAMOTTKE
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1. Muss ich überhaupt ein Bußgeld aus dem europäischen Ausland beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid (Europa) nicht zu ignorieren, denn es gibt insbesondere ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
2. Muss ich überhaupt ein Bußgeld aus dem nichteuropäischen Ausland beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid (Nicht-Europa) nicht zu ignorieren, denn es droht die gerichtliche Verfolgung und Vollstreckung.
3. Können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?
Gemäß einem Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU können ausländische Bußgelder aus dem europäischen Ausland ab einer Zahlgrenze von 70,- EUR auch in Deutschland vollstreckt werden. Die 70,- EUR Grenze bezieht sich nicht nur auf die Sanktion selbst, sondern auch die Bearbeitungsgebühren können noch dazugerechnet werden, sodass diese Grenze nahezu immer überschritten wird.
Andere ausländische Bußgelder aus dem nichteuropäischen Ausland können nach einer entsprechenden Titulierung in Deutschland auch in Deutschland vollstreckt werden.
4. Können ausländische Bußgelder im betreffenden Auslandstaat vollstreckt werden?
Derjenige, der bei Einreise oder Aufenthalt von der Polizei erwischt wird, muss direkt vor Ort zahlen.
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Schildern Sie mir unverbindlich und kostenlos per E-Mail (RA.Lamottke@t-online.de) oder per nachstehender Online-Kontaktanfrage oder telefonisch (0231 422100) unverbindlich und kostenlos Ihr Anliegen!
2. Muss ich überhaupt ein Bußgeld aus dem nichteuropäischen Ausland beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid (Nicht-Europa) nicht zu ignorieren, denn es droht die gerichtliche Verfolgung und Vollstreckung.
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