Porsche-Abgasskandal
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1. Welches Porsche-Modell ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen?
Die Porsche AG muss auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes u.a. die Software für die Motorsteuerung des Porsche Cayenne 3.0 V6, des Porsche Cayenne 4.2 V8 sowie auch des Porsche Macan 3.0 V6 und des Porsche Panamera 3.0 austauschen. Denn die enthält jeweils ein Manipulationsprogramm, das erkennt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht.
Die einzelnen Modelle:
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6) - Baujahr 10/2014 - 05/2018
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 5) - Baujahr 05/2012 - 05/2014
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 6) - Baujahr 05/2014 - 05/2018
Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6) - Baujahr 04/2014 - 02/2018
Porsche Panamera 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5) - Baujahr 06/2011 - 06/2013
Für folgende Porsche-Modelle sind bereits Klagen bei Gericht eingereicht:
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA897, Euro 5)
Porsche Cayenne 3.0 Liter (Motor: EA 897evo, Euro 6)
Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 6)
Porsche Macan 3.0 Liter (Motor: EA897evo, Euro 6)
2. Meine Tätigkeit im Abgasskandal:
Ihre Vorteile im Überblick:
Auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt ist, bestehen weiterhin Ansprüche. Auch wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft worden ist, bestehen wahrscheinlich Ansprüche.
Ansprüche können auch bei Leasingverträgen und finanzierten Kaufverträgen geltend gemacht werden. In diesem Fall werden insb. die Leasingraten bzw. die Kreditraten zurückgezahlt. Auch wenn der Leasingvertrag bzw. der Darlehensvertrag bereits beendet wurde, können möglicherweise Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer Schadensersatz im Abgasskandal erhalten. Dies alles gilt auch für Gewerbetreibende.
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Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und zur Prüfung meiner Ansprüche gespeichert werden.
Geben Sie dabei bitte wenn möglich, die Daten an, die ich für eine individuelle Prüfung Ihres Falles benötige.
Fahrzeugmodell?
Kaufpreis?
Kilometerstand bei Kauf und Kilometerstand heute?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Waren Sie im Zeitpunkt des Kaufs rechtsschutzversichert?
Sie erhalten alsbald eine Beurteilung Ihres Falles und des besten Klagewegs.
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Unverbindlich können Sie mir gerne auch (auch unvollständig) folgende Unterlagen per E-Mail übermitteln: ra.lamottke@t-online.de
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3. Top-News im Porsche-Dieselskandal!
(update vom 21.03.2023)
Grosse Sensation: EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal!!
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 in einem Mercedes-Verfahren, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Dieselauto-Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten bestehen! Damit werden Klagen enorm erleichtert.
Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.
Auch die Nutzungsentschädigung, die sich Verbraucher vom Schadensersatz für gefahrene Kilometer bisher abziehen lassen mussten, hat das Gericht in der bestehenden Form gerügt. Das Gericht fordert eine angemessene Entschädigung (Az.: C-100/21). Der EuGH widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).
Das Thermofenster (temperaturabhängige Abschalteinrichtung) setzt das Gericht mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen gleich. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das sind neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
Fazit: Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt bereits, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie mich schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Gerne helfen ich Ihnen als Experte im Dieselskandal Ihre Rechte gegen die Dieselfahrzeughersteller durchzusetzen.
(update vom 08.11.2022)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut mit Urteil vom 08.11.2022, C-873/19 die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne AdBlue-Einspritzung illegal sein. Der EuGH hat in seinem Urteil auch unterstrichen, dass Thermofenster in der Motorsteuerung illegal sind. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nunmehr gegen unzulässige Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt klagen darf.
(update vom 23.06.2022)
BGH-Rechtsprechung steht auf der Kippe!
Sensationeller Hinweis zum EuGH Verfahren Rs C-100/21:
Nach dem Votum des Generalanwalts beim EuGH v. 2.6.2022 ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung des BGH in wesentlichen Fragen nicht standhalten wird. Hersteller werden nicht erst nach § 826 BGB, sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB haften und auch die Vorteilsausgleichung wird erheblich einzuschränken sein, insb. darf die Anrechnung der Nutzungen nicht dazu führen, dass der Kaufpreisschaden vollständig aufgezehrt wird. Aus diesem Grund wird auch die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsersatz beim Leasing nicht halten.
(up-date 11.02.2022)
Das LG Kleve verurteilt Audi AG bei weiterverkauftem Porsche Cayenne 4.2 l Euro 5 zu Schadensersatz! Mit Urteil vom 04. Januar 2022 – 3 O 154/21 – hat das Landgericht die Audi AG als Herstellerin des abgasmanipulierten Motors zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne 4.2 Liter Euro 5.
Abgasskandal auch bei Benzinern?! Porsche AG als Übeltäter
Recherchen von Business Insider legen den Verdacht nahe, dass auch Benzinmotoren vom Porsche-Abgasskandal betroffen sein könnten! Nach Funden bei diversen Dieselmodellen mehren sich nun bei Porschefahrzeugen (Macan, Boxter Spyder 981) mit Benzinmotor Indizien für eine illegale Manipulation der CO2-Grenzwerte. Es werden, wenn sich der Verdacht erhärtet, zunächst wenigstens 20.000 Fahrzeugen davon betroffen sein.
Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz gegen die Audi AG hat (Az.: 3 O 5/21).
Die Audi AG wurde vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.03.2021, Az.: C 317 O 65/19) zur Schadenersatz-Zahlung für einen Porsche Macan S mit EA897-V6-Turbodiesel mit 258 PS mit dem Dreiliter-Dieselmotor (Euro 6) verurteilt.
(up-date 26.10.2020)
Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan S Diesel 3,0 V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 izurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).
Im Abgasskandal verdichten sich beim Sportwagenbauer Porsche einem Bericht zufolge die Hinweise auf Manipulationen auch bei Benzinfahrzeugen! Bei Ermittlungen habe sich der Verdacht ergeben, dass bei Benzinern getrickst worden sei, um bei Prüfungen den Kohlendioxid-Ausstoß zu verringern, berichtete das Magazin "Business Insider".
Die Porsche AG muss nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 01.09.2020 (Az. 8 0 310/19) einen Porsche Cayenne Diesel 4,2l mit dem Motor EA 897 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen. Der PKW wurde mit Bescheid des Kraftfahrtbundesamts wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen.
(up-date 03.07.2020)
Im Diesel-Abgasskandal müssen am 23. September 2020 erstmals Spitzenfunktionäre von der VW AG und der Porsche AG vor Gericht erscheinen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 16a U 186/19) hat in einem Verfahren den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG und der VW AG, M. Müller und den aktuellen Porsche AG Vorstandschef O. Blume vorgeladen. Die Vorgeladenen sollen darüber Auskunft erteilen, wer und wann Kenntnis über eine unzulässige Abschalteinrichtung hatte.
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 11.05.2020)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020, Az: 13 U 81/19
Das OLG hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 11.03.2020)
Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.01.2020, Az: 2 O 470/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger Schadenersatz für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor zu leisten.
(up-date 19.02.2020)
Landgericht Siegen, Urteil vom 24.01.2020, Az: 2 O 105/19
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 10.02.2020)
Landgericht Köln, Urteil vom 23.01.2020, Az: 36 O 265/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Macan mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 10.02.2020)
Landgericht Ulm, Urteil vom 23.10.2019, Az; 3 O 39/19
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG dem Kläger den Kaufpreis für einen Macan 3.0 TDI, Motortyp EA897, zugelassen nach der Abgasnorm Euro 6, abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Grundlage ist eine Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern.
(up-date 23.12.2019)
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019, Az: 3 O 426/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 09.10.2019)
Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.06.2019, Az: 10 O 783/18
Das Landgericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 09.07.2019)
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 02.07.2019, Az: 8 O 42/19
Das Landgericht stellte fest, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für die aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 09.07.2019)
Landgericht Ulm, Urteil vom 29.03.2019, Az: 3 O 157/18
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, bei einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Kläger Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 18.06.2019)
Landgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2019, Az: 12 O 182/18 (
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist, Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Bochum, Urteil vom 08.02.2019, Az: I-4 O 101/18
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Macan S mit TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen hat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 14.06.2019)
Landgericht Dortmund, Urteil vom 15.01.2019, Az: 12 O 262/17
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist,. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 17.01.2019)
Landgericht Kiel, Urteil vom 30.10.2018, Az: 12 O 406/17
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger, der Eigentümer eines Porsche Macan S mit TDI-Motor ist. Ersatz für aus der illegalen Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
(up-date 17.01.2019)
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.10.2018, Az: 6 O 175/17
Das Landgericht hat die die Porsche AG verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis für einen Porsche Cayenne mit 3.0 TDI-Motor abzüglich einer Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Pkw`s zu ersetzen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
(up-date 17.01.2019)
4. Ihre Rechte
Was sind die Rechte des Käufers?
a. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer:
Welches Recht wann, ggfs in Kombination mit einem anderem Recht wahrgenommen werden sollte, ist einzelfallabhängig.
Daneben können auf dem Verhandlungswege mit dem Händler individuelle Lösungen erzielt werden.
b. Der getäuschte Fahrzeugkäufer hat auch i.d.R. verschiedene gesetzliche Ansprüche gegen den Hersteller:
Schadenersatz
zB. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung, Schadensersatz von Zukunftsschäden
5. Mein Tipp
Handeln Sie jetzt, um keine wichtigen Fristen zu versäumen!
Um einer Verjährung berechtigter Ansprüche vorzubeugen, sollten Sie als betroffener Fahrzeugeigentümer umgehend handeln und einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen!
Gerne stehe ich für eine kostenneutrale unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir Ihre Vertragsunterlagen zu. Gerne werde ich ggfs. bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.
Bedenken Sie:
Als normaler Autokäufer haben Sie eine geringe Überzeugungskraft im Gegensatz zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt. Porsche merkt das und so wird der einzelne Kunde gerne abgespeist, wenn er ohne Anwalt verhandelt.
Aufgrund meiner Erfahrung in Porsche-Fällen, weiß ich, worauf es ankommt, um Ihre Rechte zu wahren.
I.d.R. ist das Kaufvertragsrecht von Ihrer Versicherung umfasst. Gerne werde ich beim Versicherer kostenlos vorab eine Deckungszusage einholen.
Ansonsten gilt:
Wer vor Gericht obsiegt, hat in Deutschland gegen die unterliegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten.
7. Vertretung im Bundesgebiet, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Persönliche Beratung möglich in den angrenzenden Städten wie z.B. Schwerte, Unna, Hagen, Iserlohn, Herdecke, Holzwickede, Lünen, Bochum, Witten, Wetter, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne, Waltrop, Bergkamen, Kamen.
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